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Schutz-/Diensthunde

November 9th, 2005 by admin

Friedrich Louis Dobermann züchtete ursprünglich Gebrauchshunde, eben eine Rasse von Hunden, die nicht alleine wachsam, sondern auch mannsfeste Hof- und Haushunde waren. Die zahlreiche Verwendung im Polizeidienst verlieh dem Dobermann auch den Beinamen Gendarmenhund.
Im großen Dobermannbuch von Gerhard Schüler (1997/S. ff) kann man unter “Die Geschichte des Dobermanns” über die Urväter des Dobermanns und deren Charakter Folgendes lesen: «Scharf waren die Kerle» und «Hunde, die den Teufel in sich hatten und von einem unwiderstehlichen Angriffsgeist beseelt…» Jedoch hatten diese Hunde in der ersten Zeit wohl keine gute Lobby gehabt, denn «Man fürchtete sie allgemein wegen ihrer Schärfe, und ihre Jagdleidenschaft …»

Nun heutzutage, muss man den Dobermann im Schutz-/ und Diensthundebereich leider suchen - er wird zunehmend von anderen Rassen wie dem DSH (Deutscher Schäferhund) oder dem Mali (Malinois, belgischer Schäferhund) verdrängt. Des Weiteren ist der Schutzdienst ein zum Teil umstrittenes Thema und hat nicht gerade den besten Ruf.


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Mit der Beleuchtung aus mehreren Blickwinkeln möchte ich über diese Thematik informieren und hoffentlich dazu beitragen, dass der Schutzdienst (vorausgesetzt, dass er verantwortungsbewußt durchgeführt wird) in ein positives Licht gerückt wird.

Hierzu gliedere ich in drei Unterpunkte und verweise auf interessante Links:

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Die freie Enzyklopädie, das Wikipedia definiert die Begriffe Wach-/, Dienst-/ und Schutzhund wie folgt:

Die Aufgabe der Wachhunde «…besteht darin, alleine, also ohne Hundeführer, ein ihnen als Revier zugewiesenes, [...] Areal gegen jegliche Form von Eindringlingen zu verteidigen,… .»

Im Gegensatz dazu, liegt Aufgabe eines Schutzhundes darin, «… seinen Hundeführer zu begleiten und gezielt andere Personen zu stellen.»

Einen Haushund wird als Schutzhund bezeichnet, wenn er «… die Schutzhundausbildung durchlaufen und mit einer Reihe von Prüfungen (SchH) erfolgreich abgeschlossen hat; das Tier ist danach zum Schutzdienst qualifiziert.»

Demgegenüber wird der Diensthund folgendermaßen definiert «Ein Diensthund ist ein speziell für den Aufgabenbereich der Polizei ausgebildeter Hund, der von einem Diensthundführer geführt wird (Diensthundeführer).»

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