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Kanton ZH: erneuertes Hundegesetz

August 19th, 2006 by admin

Auch Zürich regiert nach Basel mit einem erneuerten kantonalen Hundegesetz, vorerst mittels Vernehmlassungsentwurf.

Beinahe ein Dreivierteljahr nach dem tödlichen Pitbull-Angriff von Oberglatt, reagiert der Kanton Zürich mit einem revidierten Hundegesetz. Grundsätzlich möchte der Regierungsrat strengere Vorschriften für den Hundehalter erwirken.

Nun scheint die Diskussion nicht mehr nur auf der “Kampfhundeebene” geführt zu werden, hier hat man doch endlich das Gefühl, einen -zumindest in einigen Punkten- vernünftigeren und Vorschlag vorgelegt zu bekommen. Die neuen Vorschriften werden künftig für JEDEN Hundehalter gelten. Jedoch kommt man von sogenannten “Rassenlisten” nicht weg - die Erkenntnis, dass grundsätzlich JEDER Hund vom Mensch scharf gemacht werden kann, scheint sich noch nicht durchzusetzen.

Die Verschärfungen beinhalten u.a.:

  • Eine theoretische Prüfung für künftige Hundehalter. (Endlich wird beim Mensch selbst - denn dieser nur dieser macht den Hund zur Bestie - angesetzt!)
  • Vorschrift einer Haftpflichtversicherung.
  • Erziehungskurs für große und massige Hunde (Rassen: z.B. Bernhardiner, der Rottweiler oder der große Schweizer Sennenhund).
  • Bewilligungspflicht für gefährliche Hunde (Rassenliste: American Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Staffordshire Bullterrier).
  • Meldepflicht bei Vorfällen.

Weitere Details finden sich in der Zürcher Zeitung vom 19. August 2006 unter dem Titel «DER REGIERUNGSRAT WILL STRENGERE VORSCHRIFTEN FÜR HUNDEHALTER»; u.a. auch nachfolgende Zitate:

Ein weiterer ganz wichtiger Punkt ist das Ziel des Regierungsrates, dass er sicherstellen möchte, « … dass alle Kinder den richtigen Umgang mit Hunden lernen und die Signale der Tiere richtig deuten können. In welcher Form diese Schulung stattfinden soll, ist noch offen. Für Jeker sind der Kindergarten und die Schule dafür am besten geeignet.»

Hier ein wichtiges Faktum für UNSEREN Dobermann, den mal wohl künftig nicht mehr a priori bei den «gefährlichen Hunden» subsummieren wird:

Ein generelles Rassenverbot wird das revidierte Hundegesetz des Kantons Zürich künftig nicht beeinhalten, weil der Regierungsrat der Meinung ist, dass bei “gefährlichen Rassen” das Problem primär beim Halter liegt. Solche generellen Vebote müßten dann auf nationaler Ebene beschlossen werden. Kantonstierärztin Regula Vogel wies auch darauf hin, dass die Zuweisung von Rassen zur Gruppe der sogenannt «gefährlichen Hunden» schwierig ist. Der Schäferhund oder der Dobermann beispielsweise erfüllten verschiedene Kriterien dafür nicht

2 Responses to “Kanton ZH: erneuertes Hundegesetz”

  1. johanna Says:

    Ich persönlich bin sehr glücklich über die Entwicklung der Gesetzesbestimmungen in diese Richtung, auch wenn das in der Realität vermutlich nicht so viel bringen wird.

    johanna mit rudel

    __________
    Hello Johanna, ich auch! Die Vorschläge sind alle sehr konstruktiv & gut durchdacht!
    Allerdings kann ich mich einfach nicht mit bestimmten Rassenlisten anfreunden :-( Grüessli Bettina

  2. Tanja Says:

    Auch wenn man sich mit bestimmten Rassenlisten nicht anfreunden kann “Tante” Bettina, finde ich: Manch andere Länder sollten sich daran ein Beispiel nehmen!

    Gruß Tanny aus Seelze bei Hannover mit Dobermann Spike

    ___________
    Wie gesagt: Die Vorschläge sind wirklich KONSTRUKTIV und ich kann nur sagen: weiter so!
    Was mir besonders gut gefällt ist der Ansatz bei den Kindern - denn nur wer von klein auf die “calming signals” der Hunde versteht, wird auch mit ihnen umgehen können. Dazu gehört insbesondere der Respekt vor den Lebewesen - dies ist sicherlich etwas, was Du meinem kleinen Neveu Vin tagtäglich vorlebst und ihm immer wieder behutsam beibringst.
    Danke für Deinen comment Tanny … und dass Rassenlisten schwachsinnig sind, wird auch noch in die Köppe der Politiker gehen - so hoffe ich doch ;-) Einen Gruß an den perfektesten jüngsten DOBebesitzer! & Grüessli Bettina

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