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Bund: Massnahmen «Gefährliche Hunde»

January 13th, 2006 by admin

Eigentlich erwartete man die Maßnahmen des Bundes auf Ende Januar 2006; nun wurde man aber bereits heute, pünktlich zum Freitag dem Dreizehnten, über eine Medienmitteilung des EVD (Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement) informiert.

Demgemäß, so wurde es durch das BVET (Bundesamt für Veterinärwesen) kommuniziert, hat das EVD heute eine kurze Anhörung zum Massnahmenpaket “Gefährliche Hunde” gestartet, welche bis Mittwoch, 18. Januar 2006 läuft. Der Bundesrat wird dann über die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen entscheiden.

  • Pitbulls und deren Kreuzungen werden in der Schweiz verboten. Dies gilt sowohl für die Haltung wie für die Zucht. Die existierenden Pitbulls müssen kastriert werden, ebenso gilt ein Importverbot.
  • Passend zum heutigen Datum hat der Bund 13 Hunde auf eine Liste gesetzt, denn für jeden Halter eines solchen Hundes gelten künftig strengere Auflagen: man braucht erstens dazu eine Bewilligung und man muss zweitens einen anerkannten Abstammungsnachweis vorlegen. Mischlinge der 13 aufgelisteten Rassen sind ebenfalls verboten.
  • Zur Rassenliste zählen folgende 13 Hunderassen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Cane Corso Italiano, Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Napoletano, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa.

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Nachfolgend Links zum Thema Massnahmen «Gefährliche Hunde»
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