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Wallis klassiert Hunderassen

December 22nd, 2005 by admin

Das Jahr 2006 wird sehr schwarz für die betroffenen Hunde und Menschen des Kantons Wallis beginnen, denn dieser Kanton klassiert Hunderassen!

Am 21. Dezember 2005 hat der Staatsrat des Kantons Wallis über seine Medienmitteilung das V E R B O T und dessen Konsequenzen von zwölf Hunderassen publiziert. Die Detailregelungen sind in drei Dokumenten nachzulesen.

4 Responses to “Wallis klassiert Hunderassen”

  1. Bettina Says:

    Habe von Ruth Singer bereits eine Stellungnahme zu diesem fatalen Beschluss des Kanton Wallis erhalten, noch bevor ich selbst die Medienmitteilung des Staatsrates veröffentlich hatte. Möchte sie Euch nicht vorenthalten. Unter dem Betreff “Das Wallis - ein Kanton der Schweiz!” schrieb sie:

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Liebe Freunde

    Das Wallis hat nun definitiv den ersten Schritt zur Ausrottung von 12 Hunderassen getan, u.a. sind auch der Dobermann und der Rottweiler davon betroffen, Hunderassen also, welche es seit mehr als 100 Jahren gibt, wie auch andere Rassen auf der Liste, die zwar nicht ganz so bekannt, aber nicht weniger lang gute Gefährten des Menschen sind!

    Das Wallis ist eine Schande für die Schweiz! Welche Kantone werden diesem “vorbildlichen” Beispiel wohl noch folgen?

    Beginnen nun Zeiten, von denen wir glaubten, dass es sie nie wieder geben könne? Zuerst Rassenlisten, dann Verfolgung der Gelisteten und schliesslich die systematische Ausrottung! Da es sich hier “nur” um bestimmte Hunderassen handelt, gibt es eine grosse Anzahl von Leuten, die der Meinung sind, das könne man nicht mit den Dreissigern und Vierzigern des letzten Jahrhunderts vergleichen. Wirklich nicht? Vergessen wir dabei nicht, dass hinter all diesen Hunden zum grössten Teil unbescholtene und anständige Menschen stehen, welche wegen ihres Hundes in diese Mühle geraten! Nachfolgend einige Beispiele aus dem Raum Zürich:
    Dort werden unbescholtene Hundehalter auf dem Spaziergang mit ihren Hunden vom Pöbel aufs Übelste beschimpft; mehrere Vorkommnisse sind bereits bekannt, wonach Hunde mit Maulkorb (von Zürcher Regierung so verordnet) und an der Leine mit Stöcken auf das Schwerste zusammengeschlagen worden sind, der Besitzer musste ohnmächtig zusehen. Hunde, die wegen Giftködern oder Wurststücken, wo Rasierklingen drin versteckt waren, zu Tode kamen oder schwerste Verletzungen erlitten bzw. erleiden, Hundebesitzer, die mit Morddrohungen in Angst und Schrecken versetzt werden und sich nicht mehr auf die Strasse wagen! Will noch jemand behaupten, dies sei nicht mit den “Begleiterscheinungen” im Dritten Reich zu vergleichen?

    IG gegen die Diskriminierung
    von Hunden bestimmter Rassen

    Ruth Singer”

    _______________

    Dies ist die Meinung von Ruth Singer.

  2. Bettina Says:

    Es ist unglaublich!

    Beschluss des Staatsrates:

    ad 1. Der “Listenhund“, der bis zum 30. September zur Prüfung vorgeführt werden muss, ist a priori “potentiell gefährlich” - und das ist etwas POSITIVES, denn die Alternative hierzu besteht darin, dass sich “Eigentümer von seinem(n) Hund(en) zu trennen” hat.

    ad 2. Der “Listenhund” wird Zwangs-Sterilisiert. Nur so erhält er die Ausnahmebewilligung.

    ad 3. Ungechipte “Listenhunden” sind bis zum 1. März 2006 beim Veterinärdienst anzumelden.

    ad 4. EUTHANASIE für alle “Listenhunde“, die nicht angemeldet oder nach dem 30. Juni 2006 ungechipt sind!

    ad 5. Sondergenehmigung für alle Touristen!!!

    ad 6. Listenhunde” haben nun auch “ListenBESITZER” man stellt sie an den Pranger!

    ad 7. Meldung in der Rangfolge: Tierarzt dem Kantonstierarzt, dieser dem Veterinärdienst.

    ad 8. VOLLZUG

  3. Bettina Says:

    NIEDERSÄCHSISCHE KAMPFHUNDEVERORDNUNG NICHTIG

    In Deutschland rudert man demnach von Bestimmungen, die sich nicht bewahrheitet und bewährt haben zurück - was tut die Schweiz?

    Habe am Dienstag folgendes Email von Dagmar Beckmann vom Dobermannkennel vom Excalibur zu unserer Unterstützung erhalten:

    «Hallo Bettina, hier dies habe ich gefunden, vielleicht könnt ihr etwas damit anfangen, werde es auch Sven Waldi schicken.

    viele Grüsse
    dagmar

    Berlin (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt. Die Gefährlichkeit von Hunden könne nicht nur nach Rassegesichtspunkten festgestellt werden, urteilte das Gericht. Für bestimmte Rassen bestehe derzeit zwar der Verdacht, dass von ihnen erhöhte Gefahren ausgehen. Es sei jedoch in der Wissenschaft umstritten, welche Bedeutung diesem Faktor zukomme neben zahlreichen anderen Ursachen wie Erziehung und Ausbildung des Hundes.

    Der Gefahrenverdacht rechtfertige die Verordnung in der bestehenden Form nicht. Es sei Sache des Landesparlaments, die Einführung von Rasselisten im Zweifelsfall selbst zu verantworten. Ein derartiges Gesetz liege in Niedersachsen aber nicht vor.

    In der niedersächsischen Kampfhunde-Verordnung gibt es so genannte Rasselisten. In der Kategorie eins sind «besonders gefährliche Hunde» erfasst, für die ein Haltungs-, Zucht- und Vermehrungsverbot besteht. Zur Kategorie zwei gehören unter anderem Dobermänner und Rottweiler, für die Maulkorb- und Leinenzwang besteht. Als gefährlich eingestufte Hunde müssen an Wesenstests teilnehmen.
    Die Halter müssen nachweisen, dass sie geeignet sind, einen Hund zu besitzen.
    (Aktenzeichen: BverwG 6 CN 5.01, 6.01., 7.01 und 8.01)
    »

    Nachfolgend der Link zur Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 03.07.2002

    Hunderegelung in Niedersächsischer Gefahrtierverordnung für nichtig erklärt

    ……………………………………………………………..
    Für den oben genannten Link gilt: Copyright (c) Bundesverwaltungsgericht

    Wir hoffen alle, dass die Schweizer nicht die Fehler der Deutschen wiederholen! Man wird doch hoffentlich so vernünftig sein!

  4. Bettina Says:

    Habe soeben von Ruth Singer eine Email mit nachfolgendem Inhalt erhalten:

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Hiermit widerrufe ich meinen Vergleich mit dem Dritten Reich; ich sehe ein, dass er deplatziert und unverhältnismässig war.

    Mit freundlichen Grüssen
    Ruth Singer

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