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Verschärfung Basler Hundegesetz

December 14th, 2005 by admin

Nun hat auch der Kanton Basel nachgezogen; Regierungsrat Carlo Conti hat einen entsprechenden Entwurf präsentiert: Das seit fünf Jahren geltende Basler Hundegesetz soll revidiert werden. Die Vernehmlassung zur Totalrevision läuft bis Mitte März und ist auch an das Bundesamt für Veterinärwesen in Bern geschickt worden, mit dem Ziel für eine entsprechende Regelung auf Bundesebene.

Einige Regelungen, die bislang nur für “Listenhunde” galten, sollen nun auf alle Hunde übertragen werden, dies ist u.a.:

- Kennzeichnung und Registrierung mit einem Mikrochip
- Haftpflichtversicherungs-Obligatorium

Verschärfungen für «potenziell gefährliche Hunde»:

- bei Gefahr kann selbst ein nicht als “gefährlich”
bezeichnetes Tier beschlagnahmt werden
- generelles Hundehaltungsverbot für Leute, die nicht fähig sind
- Erhöhung Mindestalter für Kampfhundehalter von 20 auf 25 Jahre
- Begrenzung auf ein Tier pro Haushalt
- Ärzte müssen Bisse melden
- Ermächtigung der Exekutiven zur Erteilung
a) Maulkorb- oder Leinenzwang
b) bzw. allgemeines Halteverbot

Detaillierte Informationen können in der NZZ (Neue Zürcher Zeitung) und der Baz (Basler Zeitung) in diversen Artikel nachgelesen werden:

……………………………………………………………..
Für die oben genannten Links gilt: Copyright (c) Neue Zürcher Zeitung AG / Basler Zeitung online

Den ersten Artikel finden Sie auf NZZ Online unter: http://www.nzz.ch/2005/12/14/il/articleDERNF.html
Den zweiten Artikel finden Sie auf NZZ Online unter: http://www.nzz.ch/2005/12/13/il/newzzEH6DN0ZB-12.html
Den dritten Artikel finden Sie auf Baz Online unter: http://www.baz.ch/invoke.cfm?ObjectID=24CFF40D-60CF-2062-
F4CA6E6AE083C25C&method=displayFull

One Response to “Verschärfung Basler Hundegesetz”

  1. Bettina Says:

    R A S S E N V E R B O T

    Ruth Singer der IG gegen die Diskriminierung von Hunden bestimmter Rassen sendet an den Regierungsrat von Basel-Stadt, Herrn Dr. Carlo Conti, zur geplanten Verschärfung des Basler Hundegesetzes nachfolgendes Schreiben:

    «Sehr geehrter Herr Conti

    Erlauben Sie mir als Baslerin, jetzt in BL wohnhaft, einige Denkanstösse in Bezug auf Ihre geplante Verschärfung des Hundegesetzes anzubringen:

    Der tragische Vorfall in Oberglatt ist - wie inzwischen zweifelsfrei feststeht - ein krimineller Akt gewesen, welcher mit Hundehaltung nicht das Geringste zu tun hat. Die Behörden wussten zwar von den Hunden und davon, wie sie misshandelt und “gehalten” wurden, haben jedoch nichts dagegen unternommen. Schlussfolgerung für die Politiker ist wieder - einmal mehr - der Weg des geringsten Widerstands: man spricht Verbote aus, ohne sich die Frage zu stellen, wer letzten Endes das Versagen der Behörden auslöffeln muss: Seriöse Familien mit Kindern, die einen “solchen”Hund halten. Schauen Sie bitte die Bilder der beigefügten Datei an.
    Wollen Sie wirklich die Verantwortung tragen für überfüllte Tierheime von abgegebenen Hunden der von Ihnen verbotenen Rassen, weil die Halter die Hunde nicht mehr behalten können, da sie von der Umwelt gemieden und verfolgt werden? Siehe Beispiel Zürich, wo Hundehalter Morddrohungen erhalten und ihre Hunde auf offener Strasse verprügelt werden, infolge Kennzeichnung der Hunde durch den obligatorischen Maulkorb. Sie sind sich doch sicher im Klaren, dass der Vorfall in Oberglatt auch bei einem entsprechenden Rassenverbot passiert äre. (Haben Sie den Zischtigsclub gesehen?)

    Stellen Sie sich vor, es passiert in Basel ein tragischer Unfall mit einem Hund einer Rasse, die nicht als “gefährlich” gilt und auch nicht verboten worden ist. Ich erinnere dabei an den Fall im Kanton Solothurn, wo ein Labrador (als der Familienhund schlechthin bezeichnet) einer Frau das halbe Gesicht wegbiss, sodass man ihr Mund und Nase transplantieren musste. Oder der tragische Fall, als ein französischer Hirtenhund (Briard) im Mai 2005 in Dänemark ein 8-jähriges Mädchen tot biss. Oder auch die Sache mit den zwei ausgebrochenen Schäferhunden im Elsass, die vor einem Jahr einen 51-jährigen Mann so zurichteten, dass er an Ort und Stelle verstarb. Weiter hat im August 05 in Köln ein Schäferhund einem kleinen Mädchen ins Gesicht gebissen, so dass es zeitlebens entstellt sein wird. Gesetzt der Fall, in Basel passiert etwas Ähnliches - wie würden Sie Ihr Hunderassenverbot dann noch rechtfertigen können?

    Ist es tatsächlich so, dass die Politiker sich von der primitivsten Zeitung der Schweiz diktieren lassen, was sie zu tun haben? Im übrigen wird ein Verbot des Pitbull-Terriers nicht möglich sein, da der Pitbull keine eingetragene Rasse ist sondern bei der SKG (Schweizerische Kynologische Gesellschaft, Dachverband der Hunderassen) als Mischling gilt. Mischlinge kann man jedoch nicht verbieten, weil man sie nicht klassieren kann. Die Forderung des Blick stösst schon deswegen ins Leere, was typisch ist für dieses lausige Sensationsblatt. In diesem Zusammenhang erinnere ich an die Hetzkampagne gegen Ex-Botschafter Thomas Borer: Durch konstruierte Lügen und Intrigen verlor er seinen Posten, weil auf der Etage der Firma Ringier das so beschlossen worden war!

    Im Namen aller seriösen und anständigen Hundebesitzer bitte ich Sie inständig, Ihrer Entscheidung Besonnenheit und Objektivität zugrunde zu legen. Die Gutachten und Ausführungen vieler anerkannter Fachleute aus dem In- und Ausland: Dr. C. Pillonel, Dr. U. Horisberger, Dr. D. Turner, Dr. D. Feddersen-Petersen, Prof. Dr. Hackbarth, Dr. H. Eichelberg, Prof. Dr. Unshelm, Prof. Dr. I. Stur dürften Ihnen hier wertvolle Dienste leisten. Sie alle erklären einhellig: Es gibt keine gefährlichen Hunderassen, Wer einen scharfen Hund will, der wird ihn auch bekommen, mit oder ohne Rassenverbot. Rassenlisten und -Verbote richten nichts aus, getroffen werden die anständigen Leute und ihre unschuldigen Hunde.

    Und noch etwas: Vor mehr als 60 Jahren hatten wir in Europa auch schon Rasselisten - damals waren es zwar keine Tiere. Aber auch hier steht hinter jedem gelisteten Hund ein Mensch, der dadurch diskriminiert wird, und zwar unschuldig!

    In diesem Sinne bitte ich Sie nochmals dringend, Ihre Entscheidung zu überdenken und sich gegebenenfalls mit Fachleuten darüber zu unterhalten.

    Mit freundlichen Grüssen

    Ruth Singer-Bögli»

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