::  home  ::  about  ::  guestbook  ::  legal notice  ::  imprint  ::  links  ::                          BettinaMetzler.de/myDOBERMAN

Bundesgerichtsentscheid

November 25th, 2005 by admin

- In Sachen “Potenziell gefährliche Hunderassen”-
Staatsrechtliche Beschwerde der IG abgewiesen

No Comment
Nachfolgenden Brief habe ich heute via Email von der IG gegen die Diskriminierung von Hunden bestimmter Rassen erhalten:

«Sehr geehrte Damen und Herren
liebe Freunde

Das Bundesgericht hat unsere Staatsrechtliche Beschwerde abgewiesen! Die Begründung des Urteils wird das Bundesgericht später nachreichen. Wir wissen also noch nicht, mit welcher Begründung dieser haarsträubende Entscheid gefällt worden ist. Aber klar ist jetzt schon, dass die Kantone willkülich Minderheiten behandeln dürfen, wie es ihnen passt. Was wird als nächstes kommen? Vielleicht, dass Autofahrer, welche Autos mit mehr als 150 PS fahren, verpflichtet werden, eine Spezialbewilligung (natürlich kostenpflichtig!!) einzuholen und den Nachweis zu erbringen, dass sie nicht kriminell sind?

In unserem Fall haben sich die zuständigen Bundesrichter einen Käse um wissenschaftlich fundierte Statistiken sowie um die vielen Gutachten der Fachleute geschert. Somit ist nun der Weg frei für alle Kantone, diesen Unsinn nachzumachen. Es lebe die Gerechtigkeit!

Wir sind und bleiben also Halbkriminelle mit potenziell gefährlichen Hunden, denen man auf die Finger schauen muss! Man darf von uns verlangen, dass wir “bisher unbescholtene Bürger/innen”einen schriftlichen Auszug aus dem Strafregister aus Bern beibringen, um so gegenüber dem Kantonstierarzt zu beweisen, dass wir auch wirklich nicht kriminell sind. Und das nur, weil wir einen Hund (teilweise schon viele Jahre) besitzen, dessen Rasse dem Kantonstierarzt (der die Liste aufgestellt hat) nicht in den Kram passt! Wohlverstanden handelt es sich bei den Hundehaltern um verantwortungsvolle Personen in teilweise schon gesetztem Alter. Das Bundesgericht ist jedoch offensichtlich der Meinung, dass solche Forderungen nicht entwürdigend und nicht demütigend sind!

Erst kürzlich hat in Basel ein vom Kantonstierarzt wesensgetesteter Pitbull einen Schäferhund schwer verletzt (es stand “natürlich“ im BLICK!). Der Pitbull war schon mehrmals auffällig geworden bezüglich Angriffen auf andere Hunde. Trotzdem hat man der (prominenten) Dame von Basel eine Halterbewilligung erteilt. Dass der Hund hinterher jedoch andere Hunde angefallen hat, interessierte die zuständige Behörde scheinbar nicht besonders. Der schliesslich verordnete Maulkorb- und Leinenzwang ist nie kontrolliert worden. Dies ist ein klassisches Beispiel, welches zeigt, was Rasselisten und Wesenstests sowie die damit verbundenen Halterbewilligungen auszurichten vermögen, wenn ein Hund wirklich gefährlich ist.

Wir möchten uns bei dieser Gelegenheit bei allen, die uns in dieser Zeit mit Tipps, Unterlagen sowie mit finanziellen Zuwendungen unterstützt haben, ganz herzlich bedanken.

Mit freundlichen Grüssen

IG gegen die Diskriminierung
von Hunden bestimmter Rassen

Ruth Singer, Ulrike Glarner»

===================================================
Medienmitteilung vom 12.12.2005 “Staatsrechtliche Beschwerde abgewiesen nachgereichte Begründung vom 05.12.2005 zum Ausdruck als PDF-Datei
===================================================

3 Responses to “Bundesgerichtsentscheid”

  1. Ulli & Enzo Says:

    Der Hammer ist dann noch, dass als das Fernsehen DRS dort war (die müssen sich ja anmelden) ein Welpe zum Test hinter die Gitter gesetzt wurde. Kaum war das Fernsehen weg, würde wieder ein aggressiver Hund hinters Gitter gesetzt der deinen massiv bedroht. Wenn deiner dann zurück bellt (wen wunder es wenn man so massiv bedroht wird?), dann heisst es, deiner ist aggressiv und bekommt Auflagen …………. willkommen in der realen Welt………..

    :-(

    Ulli

  2. Anke Says:

    Ach´Ulli…diese Test´s! Hier im Ort resiediert der Herr Breitsamer, welcher sich mit dem in Bayern nun auf der Liste stehenden Rottweilern auch einen goldene (Test)Nase verdient!
    Bei einer Kollegin so gelaufen: erst mit dem Hund frei an der gesamten Zwingeranlage seiner Hundepension vorbei (und wass da begeht, kann mann sich denken!)In der 2. Reihe eine läufige Hündin: sie sollte dann den Rüden aus 15m abrufen!!!um die Bindung zwischen Ihr und Hund zu überprüfen…
    Und Ähnliches habe ich von mehreren Leuten gehört!

    Haltet durch….

  3. Bettina Says:

    Meine Güte - und gestern der Unfall in Oberglatt… Was wird die Eigendynamik der Hysterie da wohl in Gang setzen???

Leave a Reply

You must be logged in to post a comment.